Fachbegriffe - Information „Europäisches Standardisiertes Merkblatt“
Der Darlehensbetrag, auch Darlehensnennbetrag oder Nominalbetrag genannt, ist der Kapitalbetrag, der verzinst und zurückgezahlt werden muss.
Der Nettodarlehensbetrag ist der Betrag, der dem Darlehensnehmer aufgrund des Kreditvertrages zur Verfügung steht. Darin können auch z.B. Versicherungsbeiträge enthalten sein die direkt an Dritte z.B. Versicherungen bezahlt werden z.B. für die Absicherung des Darlehens.
Der Auszahlungsbetrag ist der Betrag, den Sie tatsächlich vom Kredit erhalten.
Das Damnum (Disagio) wird bei Auszahlung fällig und vom Darlehen einbehalten. Das Darlehen wird nicht in voller Höhe zu 100% sondern z.B. bei 5% Disagio nur zu 95% ausgezahlt.
Der Sollzinssatz (Nominalzinssatz) ist die jährliche Zinslast in Prozent des Darlehensbetrages. Beispiel 100.000 Euro davon 5% sind 5.000 Euro Sollzins.
Der effektive Jahreszins dient dazu unterschiedliche Kreditangebote vergleichbarer zu machen. Der Effektivzins sollte berücksichtigen den Sollzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Disagio, und die vereinbarte Fälligkeit (Zahlungsweise) der Rückzahlungsraten.
Annuitätendarlehen
Das ist die am Häufigsten gewählte Darlehensform. Dabei werden über die gesamte Dauer der Sollzinsbindung gleichbleibende Raten bezahlt z.B. monatlich. Darin enthalten ist der jeweils anteilige Zins, der sich mit jeder bezahlten Monatsrate ermäßigt, weil die Tilgung mit jeder monatlichen Rate entsprechend zunimmt. Als zusätzliches Vertragsrecht für Darlehensnehmer kann die Sondertilgung vereinbart werden.
Beim Tilgungsdarlehen bleibt im Unterschied zur gleichbleibenden Annuität die Tilgung konstant, so dass der Zins mit Zunahme der Tilgung stets abnimmt und die zu zahlende monatliche Rate sich stets verändert. Die Annuität ist fallend.
Ein endfälliges Darlehen ist wie ein Zwei-Konten Modell. Dieses wird auch als Festdarlehen bezeichnet, weil die Zinshöhe durch den unveränderten Darlehensbetrag bis zum Ablauf der Zinsbindung stets gleich bleibt. Die Tilgung erfolgt durch den vereinbarten oder ausgewählten Tilgungsträger wie z.B. Bausparkonto, Kapitalversicherung, Investmentfonds oder sonst gewähltes Anspartilgungskonto. Gibt es bei dem Tilgungsträger Risiken, dann ist die geplante Tilgung zum Ablauf unsicher. Risiken geben aber auch Chancen z.B. mit der Beteiligung an Unternehmen über Investmentfonds mit breiter Risikostreuung.
Europäisches Informationsblatt (ESIS) Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände und Verbraucherschutzorganisationen haben, auf Empfehlung der EU-Kommission, einen freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite unterzeichnet. Dieser sieht vor, dass Verbrauchern, die einen Hypothekendarlehen aufnehmen möchten, allgemeine Informationen und in einer vorvertraglichen Phase individuelle Informationen über die Eckdaten der Finanzierung in Form des „Europäischen Standardisierten Merkblatts“ zur Verfügung gestellt werden.
Dadurch soll die Vergleichbarkeit von Vertragsangeboten gefördert werden.
Jede Finanzierung ist individuell verschieden, so dass in gewisser Weise stets Äpfel und Birnen verglichen werden. FBf-Finanz-Beratung-feiner, als Bauspar- und Finanzierungsfachmann und Spezialist für Immobilen-Finanzierungen mit Finanzkonzepten aus einer Hand gibt Information mit Berechnungsprogrammen um die Angebote miteinander über die Laufzeiten vergleichen zu können. Nutzen Sie diesen Servicevorteil.